Die FAQs geben Ihnen einen ersten Einblick in die Möglichkeiten von Online-Dienstleistungen. Näheres finden Sie unter
https://online.notar.de/hilfe-faq/allgemeines/offizielles-portal-fuer-online-notartermine Wir können ein vorliegendes Papierdokument scannen und dabei beglaubigen, dass der Scan mit dem vorliegenden Dokument übereinstimmt. Es entsteht ein PDF-Dokument mit einer separaten Signaturdatei (Format PKCS#7), die mit einer entsprechenden Software (z.B. SecSigner App) geprüft werden kann. Die Datei können wir Ihnen per eMail übermitteln oder per beN an ein angeschlossenes Postfach. Wir können von einer uns übermittelten PDF-Datei einen Ausdruck erstellen und diesen mit dem Vermerk versehen, dass der sichtbare und druckbare Inhalt der Datei mit dem Ausdruck übereinstimmt. Eine Prüfung der Datei selbst oder ihrer "Echtheit" (über Verifikationslinks, QR-Codes oder ähnliches) nehmen wir nicht vor, das muss dann der Empfänger, bei dem Sie das Dokument einreichen selbst übernehmen. Nur wenn das Ausgangsdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung versehen ist, können wir in der Beglaubigung angeben, dass das Zertifikat geprüft worden ist. Bitte beachten Sie, dass für Video-Beurkundungen das Prinzip der freien Notarwahl gesetzlich eingeschränkt ist. Die Video-Beurkundung bei einem Notar mit Amtssitz in München kann nur stattfinden, wenn die Sache einen Bezug zum Raum München hat. Dh. entweder die Gesellschaft, um die es geht, hat ihren Sitz in München und Umgebung oder der Geschäftsführer wohnt in München und Umgebung oder ein Gesellschafter ist in München und Umgebung ansässig. Wenn keiner dieser Bezugspunkte vorliegt, wenden Sie sich bitte an eine Notarstelle vor Ort. Alle Notarstellen sind gesetzlich verpflichtet, Online-Beurkundungen anzubieten. Unter "München und Umgebung" sind folgende Orte zu verstehen: Seit August 2022 und erweitert seit August 2023 kann in zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten der Gang zum Notar durch eine Online-Beurkundung ersetzt werden. Dieses Verfahren ist möglich für: – die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), einschl. Sachgründung, gemischter Sachgründung etc. – Anmeldungen aller Art zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und zum neuen Gesellschaftsregister – Beurkundung von Satzungsänderungen einer GmbH, wenn diese einstimmig beschlossen werden, einschl. Kapitalerhöhungen – Erteilung einer Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) In Grundstückssachen und für die Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine Online-Beurkundung nicht möglich, und zwar auch dann nicht, wenn Grundstücke oder GmbH-Anteile im Rahmen einer Neugründung in eine GmbH eingebracht werden sollen. In den meisten Fällen ist es möglich, Vorbesprechungen nicht persönlich an der Notarstelle, sondern online durchzuführen. Hierfür verwenden wir ausschließlich das System MS-Teams. Sie benötigen dafür aber keine eigene Teams-Lizenz, sondern erhalten eine Einladung von uns, über die Sie an dem Termin teilnehmen können. Bitte schätzen Sie realistisch ein, ob die von Ihnen zu besprechende Angelegenheit für einen Online-Termin geeignet ist und ob Ihre technische Ausstattung einen solchen Termin sinnvoll ermöglicht. Eine Besprechung per Smartphone funktioniert erfahrungsgemäß nicht, Sie benötigen ein PC mit Kamera und funktionierenden Sound-Einstellungen, am besten ein Headset. Bitte testen Sie dies vor dem Termin, sonst geht wertvolle Besprechungszeit für technische Vorbereitungen verloren. Über das Portal Microsoft Bookings können Sie in geeigneten Fällen selbst einen Termin bei uns buchen (z.B. zur Besprechung oder Beurkundung). Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf (per eMail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite). Wenn ein Termin stattfinden kann, erhalten Sie den entsprechenden Link zur Terminbuchung von uns. Sie benötigen einen PC mit Kamera, Mikrophon und Lautsprecher (oder besser: Headset) sowie ein Smartphone. Mehr dazu finden Sie unter https://online.notar.de/voraussetzungen Auf dem Smartphone muss die App "Notar" der Bundesnotarkammer installiert werden. Ferner benötigen Sie einen Lichtbildausweis mit e-ID-Funktion (bei den Personalausweisen und Aufenthaltstiteln der meisten EU-Staaten ist das der Fall) sowie ein elektronisch auslesbares Lichtbild (zB. im Reisepass oder in einem neueren Personalausweis). Bitte melden Sie sich unter dem Portal https://online.notar.de/ an. Vervollständigen Sie dort Ihr Profil. Nötig sind: Wenn in Ihrem Profil vier grüne Haken erscheinen, sind Sie für die Video-Beurkundung bereit! Fragen zu Online-Dienstleistungen
Beglaubigte elektronische Abschrift eines Papierdokumentes
Beglaubigter Ausdruck eines elektronischen Dokumentes
Bei welchem Notar sind Online-Beurkundungen möglich?
In welchen Fällen sind Online-Beurkundungen möglich?
Sind Online-Besprechungen möglich?
Sind Online-Terminbuchungen möglich?
Welche Voraussetzungen bestehen bei Online-Beurkundungen?
FAQ Online-Dienstleistungen
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